Was ist Spam?
Worum geht es?
Als Spam wird eine unaufgefordert und häufig automatisiert zugesandte E-Mail bezeichnet. Die automatisierte Versendung macht es möglich, mit geringem Zeit- und Geldaufwand eine grosse Anzahl Empfänger zu erreichen. Spam-E-Mails, welche meistens von kommerziellen Anbietern stammen, machen heutzutage einen grossen Anteil des weltweiten E-Mail-Verkehrs aus.
Die Rechtsgrundlagen
Gestützt auf das Fernmeldegesetz (FMG) und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist Spam seit dem 1. April 2007 in der Schweiz grundsätzlich verboten.
Fernmeldetechnisch gesendete Massenwerbung ist laut Artikel 3 lit. o UWG nur noch unter bestimmten Bedingungen zulässig. Massenwerbung, welche nicht in direktem Zusammenhang mit vom Empfänger angeforderten Inhalten steht, muss grundsätzlich folgende drei Bedingungen erfüllen:
- Die Massenwerbung muss nach Einwilligung des Empfängers gesendet werden (so genanntes Opt-in-Modell)
- einen korrekten Absender und
- einen Hinweis auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit enthalten.
Einzige Ausnahme zur Opt-in-Bestimmung ist: Der Verkäufer kann eine Adresse dann für eigene Werbung verwenden, wenn der Kunde beim Kauf auf die Ablehnungsmöglichkeit hingewiesen wurde und diese nicht genutzt hat.
Artikel 3 lit. o UWG entspricht Artikel 13 der EU-Datenschutzrichtlinie und ist somit im Einklang mit dem Europäischen Recht.
Unsere Empfehlungen
Jeder E-Mail-Benutzer muss sich bewusst sein, dass es keinen 100%igen Schutz vor Spam-E-Mails gibt. Durch einen sorgsamen Umgang mit Ihrer E-Mail-Adresse und durch das Beachten einiger Grundregeln kann der Eingang unerwünschter E-Mails jedoch deutlich reduziert werden.
Gehen Sie vorsichtig mit Ihrer E-Mail-Adresse um;
Grundsätzlich sollten Sie die eigene E-Mail-Adresse nur an bekannte Personen und Institutionen weitergeben. Benutzen Sie für Newsgroups, Mailinglisten etc. eine Zweitadresse.
Spammer benutzen Programme, um automatisiert im Internet nach gültigen E-Mail-Adressen zu suchen. Falls Sie Ihre Adresse auf dem Internet veröffentlichen müssen, tarnen Sie diese, damit sie nur von Menschen, nicht aber von Programmen gelesen werden kann. Ersetzen Sie z.B. das @ mit "at" oder codieren Sie Ihre Adresse.
Verwenden Sie keine kurzen E-Mail-Adressen;
Spammer setzen Programme ein, die alle Kombinationen kurzer Adressen ausprobieren. Die Wahl einer langen E-Mail-Adresse kann einen gewissen Schutz bieten.
Installieren Sie Filter von E-Mail-Programmen;
Viele E-Mail-Programme weisen Funktionen auf, die das Filtern der eingehenden E-Mails ermöglichen.
Beantworten Sie keine Spam-Emails und löschen Sie solche umgehend;
Wird Spam beantwortet, weiss der Absender, dass die E-Mail-Adresse gültig ist und verschickt weitere Spam-Nachrichten.
Benutzen Sie Blindkopien beim Versand an viele E-Mail-Adressen:
Tragen Sie die Empfänger ins Feld für Blindkopien "BCC" (Blind Carbon Copy) ein. Die E-Mail-Adressen im Feld BCC sind für die Empfänger nicht sichtbar und gelangen weniger leicht in die Hände von Spammern.
Ich bin Opfer von Spam. Wie kann ich dagegen vorgehen und an wen kann ich mich wenden?
Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Spamverbots in der Schweiz, sind auch die Fernmeldedienstanbieter verpflichtet worden, Spam zu bekämpfen. Diese Bestimmungen sind in Artikel 45 Abs. 2 und Artikel 45a des Fernmeldegesetzes (FMG) sowie Artikel 82 und 83 der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) festgelegt. Die Fernmeldedienstanbieter (Unternehmen, das Ihnen die Internetrechnung zustellt) haben folgende Pflichten:
- Sie müssen ihre Kunden vor Spam schützen, soweit es der Stand der Technik zulässt.
- Sie müssen dagegen vorgehen, wenn sie davon Kenntnis haben, dass ihre Kunden Spam senden oder weiterleiten. Sie dürfen Spam unterdrücken und Kunden, welche Spam versenden oder weiterleiten, vom Fernmeldenetz trennen.
- Sie müssen eine Meldestelle für Spam betreiben.
Machen Kunden glaubhaft, dass sie Spam erhalten, so müssen die Fernmeldedienstanbieter Auskunft über den Absender erteilen, soweit sie dies können.
Werden Sie durch Spam belästigt, sollten Sie versuchen herauszufinden, ob der Spam über ein Schweizer Fernmeldenetz gesendet oder weitergeleitet wurde. Benutzen Sie dazu die diversen im Internet befindlichen Spam-Analyse-Tools. Wenn sich der Absender in der Schweiz befindet, empfehlen wir Ihnen, Ihrem Fernmeldedienstanbieter den Spam-Eingang zu melden.
Spam ist strafbar, wenn er vorsätzlich (d.h. wissentlich und willentlich) aus der Schweiz versendet wird (Artikel 23 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige gegen die werbende Firma oder den Absender zu erstatten. Wägen Sie dabei jedoch ab, ob ein allfälliges Strafverfahren im Verhältnis zum entstandenen Schaden sinnvoll ist. Spam ist ein Antragsdelikt und die Strafverfolgung ist Sache der Kantone.
Weitere Informationen zur Spam-Problematik finden Sie unter der BAKOM sowie MELANI Site.