Welche .swiss-Domainnamen können beantragt werden?
- Schweizerische Firmennamen und eingetragene Marken
- Domainnamen mit klarem Bezug zum Gesuchsteller (Produkte, Slogans etc.)
- Geografische Bezeichnungen (spezielle Voraussetzungen)
- Generische Bezeichnungen wie auto.swiss oder hotel.swiss. Bitte beachten Sie die besonderen Anforderungen eines Namenszuteilungsmandats
Gesuche, welche die Bedingungen erfüllen, werden jeweils dienstags um 14:00 für 20 Tage publiziert. Während dieser Zeit können Konkurrenzgesuche eingereicht werden. Liste der Registrierungsgesuche
Wer kann eine .swiss-Domain beantragen?
Gesuchsteller müssen eine ausreichende Verbindung zur Schweiz darlegen. Dieser Bezug kann durch einen Geschäftssitz und einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz bestehen. Des Weiteren braucht es einen Handelsregistereintrag oder den Status als Verband oder Stiftung. Öffentlich-rechtliche Körperschaften wie der Bund, die Kantone oder die Gemeinden können ebenfalls ein Gesuch stellen.
Ab dem 24. April 2024 können neu auch natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizerischer Staatsbürgerschaft eine .swiss Domain beantragen. Das Registrierungsgesuch muss die AHV-Nummer und die Adresse der gesuchstellenden Person beinhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.nic.swiss/nic/de/home/registrieren-sie-ihre-swiss-domain/registrierungsvoraussetzungen.html
Wie lange dauert es bis ich meine gewünschte .swiss-Domain verwenden kann?
Nach Ablauf der 20-tägigen Publikationsdauer (bei akzeptierten Gesuchen) kann die gewünschte .swiss-Domain sofort verwendet werden, sofern keine Bemerkungen oder Konkurrenzgesuche vorliegen.
Wo erhalte ich weiterführende Informationen zu .swiss-Domains?
Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM wurde als Registerbetreiberin beauftragt und hat die Fakten zur neuen Domainendung auf ihrer Webseite zusammengetragen: dot.swiss - Facts